Berufliche Rehabilitation: Förderungsmöglichkeiten

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Posted on : 15-03-2011 | By : admin | In : Allgemein

Wer länger als sechs Monate erkrankt war oder dauerhaft gefährdet ist zu erkranken, hat einen Anspruch auf Hilfen bei der beruflichen Wiedereingliederung. Die angebotenen Leistungen sollen dabei die Arbeitsfähigkeit erhalten, wiederherstellen oder verbessern. Die Leistungen für die berufliche Rehabilitation erbringen zum einen die gesundheitlichen Institutionen, zum anderen aber auch die Rentenversicherungen und andere Reha-Träger.

Wenn man in seinem bisherigen Beruf nicht länger arbeiten kann, kann man sich zunächst bei Reha-Service-Stellen beraten lassen, wie sich die Fähigkeiten und Neigungen beruflich weiterentwickeln lassen. Viele Wege sind möglich: So können die Erkrankten zum Beispiel eine Existenz gründen und zur sozialen und wirtschaftlichen Absicherung zunächst einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser gilt für neun Monate und lässt sich auf sechs Monate verlängern.

Bestehen Wissenslücken, können Versicherungen die Weiterbildung unterstützen. Kann man aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz nicht mehr erreichen – etwa infolge eines Unfalls – bezuschussen sie auch den Kauf eines Autos und den Erwerb einer Fahrerlaubnis oder den Umbau von Kraftfahrzeugen. Außerdem sind Fahrkostenbeihilfen oder Zuschüsse für einen zweiten Haushalt, den Umzug und den Zweitwohnsitz möglich, wenn der Arbeitsplatz zu weit entfernt ist.

Lässt sich der Versicherte nicht mehr in seinen bisherigen Beruf vermitteln, versuchen die Versicherungen und Reha-Träger, ihn innerhalb seines Betriebs unterzubringen, wobei sie unter Umständen dem Arbeitgeber auch Lohnkostenzuschüsse zahlen. Kommt der Erkrankte dort nicht unter, fördert die Versicherung gegebenenfalls Umschulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen.

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